Schattenseiten des Lichts – Lichtschaden und Präventionspflicht

UV-Strahlen lassen unsere Haut schneller altern und können damit den Ausbruch des Weissen Hautkrebses begünstigen. Wie kann man sich davor schützen? Wer ist verantwortlich, dass Menschen, die beruflich häufig intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, ausreichende Prävention erhalten?

Bauarbeiter

Bauarbeiter

Landarbeiter

Landarbeiter

Müllwerker

Müllwerker

Sonnenlicht hat nicht nur seine guten Seiten – durch UV-Bestrahlung altert unsere Haut stärker und früher, als wir mit blossem Auge feststellen können. Diese Alterungsprozesse tragen nicht selten zur Entwicklung des weissen Hautkrebses bei – der häufigsten Krebsart überhaupt. In der Schweiz erkranken jährlich etwa 13‘000 Menschen daran. Auch in der dermatologischen Klinik des USZ wird umfangreich daran geforscht.

Bestimmte Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeit den UV-Strahlen besonders häufig und intensiv ausgesetzt. Für sie stellt dies ein grosses Problem dar und wirft ethische und rechtliche Fragen auf:

  • Wen trifft die Präventionspflicht?
  • In welchem Umfang?
  • Ist der weisse Hautkrebs eine Berufskrankheit?
  • Sollen Arbeitnehmenden Entschädigungs- und Rentenansprüche gewährt werden?

Am Ausstellungsstand wird die Thematik durch eine Bildstrecke und verschiedene Diagramme veranschaulicht. Darüber hinaus verdeutlichen Wachsnachbildungen aus dem Moulagenmuseum Zürich die Veränderungen der Haut, die durch Sonnenexposition ausgelöst werden. Zudem bieten wir für die Besucherinnen und Besucher eine Beratung durch Dermatologen des USZ vor Ort an. Diese zeigen empfehlenswerte Präventionsmöglichkeiten gegen Hautalterung und Weissen Hautkrebs auf.

Beteiligte

Hautkrebszentrum USZ
Prof. Dr. Ralph Braun
Prof. Dr. Reinhard Dummer
Prof. Dr. Günther Hofbauer
PD Dr. Antonio Cozzio

Kompetenzzentrum MERH
Prof. Dr. Brigitte Tag