Das elektronische Patientendossier – Chancen und Risiken

Mit der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wird das elektronische Patientendossier eine wegweisende Rolle spielen. Informieren Sie sich über die Bedeutung des kürzlich in Kraft getretenen Gesetzes und erfahren Sie, welche Entscheidungen Sie im Bezug auf ihre eigenen Daten treffen müssen.

Elektronisches Patientendossier

Das elektronische Patientendossier kann Daten aus unterschiedlichsten Quellen umfassen. (Grafik eHealth Suisse)

Elektronisches Patientendossier

Wer soll Zugriff auf die Daten erhalten? (Grafik: eHealth Suisse)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist am 15. April 2017 in Kraft getreten und stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Das Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Daten im elektronischen Patientendossier bearbeitet werden dürfen.

Durch das elektronische Patientendossier sollen medizinische Behandlungen gestärkt, Behandlungsprozesse verbessert und die Patientensicherheit erhöht werden. Zudem sollen eine

Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem und eine Förderung der Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten erfolgen.

Doch was bedeutet die Einführung des Gesetzes für die Patientin und den Patienten? Welche Entscheidungen müssen Patientinnen und Patienten treffen? Welche Pflichten und Rechte bestehen für die Patientin und den Patienten, die Ärzteschaft und die Spitäler? Welche Daten möchten wir mit dem Hausarzt, mit der Dermatologin oder mit dem Psychiater geteilt haben?

Das elektronische Patientendossier wirft unter anderem Fragen zum eigenen Umgang mit den Gesundheitsdaten auf und stellt Herausforderungen an das gesamte Gesundheitswesen in der Schweiz. Zusätzlich stellen sich vielfältige juristische Fragen u.a. zum Datenschutz oder zum informationellen Selbstbestimmungsrecht.

Das  Gesetz über das elektronische Patientendossier räumt der betroffenen Person die Möglichkeit ein, diese Fragen zu regeln und individuelle Einstellung in ihrem persönlichen elektronischen Patientendossier vorzunehmen. Die Patientinnen und Patienten haben jederzeit Zugang zu ihren Daten und können die Zugriffsrecht für die einzelnen Gesundheitsfachpersonen festlegen.

Zu dem Thema findet am Sonntag, 3. September um 11:30 eine Podiumsdiskussion statt.

  • SO:11:3013:00Uhr

Beteiligte:

Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag