Wer häufig oder stark alkoholisiert mit einem Fahrzeug unterwegs ist, ist ein Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer und für sich selbst. Mit medizinischen und psychologischen Tests kann abgeklärt werden, ob diese Personen grundsätzlich noch fahrtauglich sind.
Was passiert mit einer Person, die in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug geführt hat und dabei erwischt worden ist? In erster Linie wird ihr durch die Polizei der Führerausweis abgenommen. Wenn sie aber mehrfach erwischt wird, oder wenn sie sehr stark alkoholisiert war, dann lässt das Strassenverkehrsamt überprüfen, ob sie grundsätzlich noch ein Motorfahrzeug führen darf. Sie muss dann den Beweis erbringen, dass sie einerseits nicht alkoholabhängig ist, und andererseits, dass sie zukünftig gewillt und in der Lage ist, Trinken und Fahren konsequent zu trennen.
Die Abklärung des spezifischen Rückfallrisikos von Personen, die angetrunken gefahren sind, umfasst sowohl einen verkehrsmedizinischen, wie auch einen verkehrspsychologischen Teil. In der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird überprüft, ob die Person ein Alkoholproblem hat. Dies wird unter anderem mit Bluttests oder EtG-Haaranalytik geprüft. Finden sich keine Hinweise darauf, so wird zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet. Dabei werden einerseits Persönlichkeitseigenschaften untersucht, die auf ein Rückfallrisiko hinweisen. Zudem wird die Einstellung der Person zum Verhalten im Verkehr und zum Umgang mit Alkohol (?) eruiert.
An der Abteilung Verkehrsmedizin und forensische Psychiatrie des Instituts für Rechtsmedizin werden solche Untersuchungen durchgeführt. An unserem Stand lernen Sie die verkehrsmedizinischen Analysemethoden näher kennen und werden darüber aufgeklärt, ab welchen Mengen der Alkoholkonsum zum Risiko wird.. Zudem können Sie verkehrspsychologische Testverfahren zur den Hirnleistungsfunktionen, zu den Persönlichkeitseigenschaften und Einstellungsmustern persönlich durchführen.
Dr. Jacqueline Bächli-Biétry
Dr. Kristina Keller
Dr. Martina Menn