Dr. iur. Julian Mausbach, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich
Das Humanforschungsgesetz feierte im Januar dieses Jahres seinen ersten Geburtstag. Es stützt sich auf den Verfassungsartikel Art. 118b BV und verfolgt den Zweck, unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen. In der Kurzvorlesung geht es um Fragen zur Forschung im Schnittbereich von Medizin und Ethik der Öffentlichkeit. Dabei werden die Grundsätze des Humanforschungsgesetzes erläutert sowie die Ziele und Herausforderungen des noch jungen Gesetzestextes aufgezeigt und diskutiert.