Wie ist die Vorgehensweise nach Eintritt eines plötzlichen Herztods und welche Fakten müssen untersucht werden? Beim plötzlichen Herztod sind rechtliche und medizinische Fragen im Spiel. In solchen Fällen könnte eine genetische Untersuchung helfen, ähnliche Todesfälle zu verhindern.
Obwohl scheinbar trainiert und gesund, kommt es manchmal vor, dass ein junger Mensch, beispielsweise eine junge Sportlerin oder ein junger Sportler, unerwartet zusammenbricht und trotz sofort erfolgten Reanimationsmassnahmen verstirbt. Ein solch sogenannter aussergewöhnlicher Todesfall setzt zum Ausschluss einer möglichen Dritteinwirkung eine Reihe von rechtlichen Abklärungen, wie die Beweismittelsicherung, Obduktion, etc. in Gang. Bleibt die Todesursache auch nach einer ausführlichen rechtsmedizinischen Untersuchung ungeklärt, steht typischerweise die Vermutung eines plötzlichen Herztods im Raum. Die dem plötzlichen Herztod zu Grunde liegende Herzerkrankung kann morphologisch häufig nicht nachgewiesen werden.
Im Fall eines vermuteten plötzlichen Herztodes wird im Rahmen eines Zürcher Pilotprojekts mit einer molekularen Autopsie abgeklärt, ob beim Verstorbenen eine genetisch bedingte, todesursächlich relevante Herzerkrankung vorlag. Auch Verwandte können dieselbe genetische Disposition aufweisen, respektive von dieser Herzerkrankung betroffen sein. Den Verwandten wird eine kardiologische Untersuchung empfohlen, um nötigenfalls präventive oder therapeutische Massnahmen zu treffen.
Am
wird es am Stand jeweils eine 30-minütige Einführung in die Reanimation geben.
Das Kompetenzzentrum MERH bietet zudem am Sonntag, 1. September 2019, um 11:00 Uhr eine Podiumsdiskussion über das Thema «CRISPR/Cas9 – Fluch oder Segen?» an.